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FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

zum Festpreis ab EUR 149*

  • Planung & Erstellung durch einen zertifizierten Brandschutzberater
  • Schnelle & fristgerechte Lieferung (gedruckt und montagefertig)
  • Vollständige Online-Abwicklung möglich
  • Umsetzung nach DIN ISO 23601, ASR A1.3

Lassen Sie mit DIN ISO 23601 konforme Flucht- und Rettungspläne vom Brandschutzberater erstellen.

Sven Meyer
zertifizierter Brandschutzbeauftragter
0152 09 46 40 24

Willkommen beim Spezialisten für Flucht- und Rettungspläne

Seit über 10 Jahren bin ich als zertifizierter Brandschutzberater in ganz Deutschland tätig. Mit meiner Expertise helfe ich Ihnen, individuelle Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 zu erstellen. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der Umsetzung von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten und Brandschutzordnungen.

Sven Meyer, zertifizierter Brandschutzbeauftragter, wir-planen.com

Kundenstimmen

Die Mitarbeiter sind freundlich und hilfsbereit. Sie geben auch Hinweise, wenn etwas auffällt. Perfekte Kommunikation und schnelle Ausführung der Arbeit. Vielen Dank für die gute Beratung und ein sehr guter Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Arbeiten werden sauber sowie unmittelbar ausgeführt. Selbst spontanes Umplanen ist kein Problem.

— Doreen Seifert
Assistenz der Geschäftsführung, Gutenberger Hotel Restaurant

Die Firma ist seit Jahren ein sehr zuverlässiger Partner bei allen Brandschutzarbeiten und Brandschutzfragen der MBA. Und zeichnet sich durch sehr schnellen Service im Notfall, kompetente Mitarbeiter, Flexibilität, Freundlichkeit und faire Preise aus.

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Entsorgungsbetriebe Lübeck

Unsere Leistungen

Flucht- und Rettungspläne

Der Flucht- und Rettungsplan ist ein zentrales Sicherheitselement in der betrieblichen Gefahrenabwehr. In der DIN ISO 23601 werden sämtliche Anforderungen festgehalten, die bei der Gestaltung von Grundrissen baulicher Anlagen zum Zwecke der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen zu beachten sind.

Definition und Anwendung

Flucht- und Rettungspläne dienen Menschen in Gebäuden als Informations- und Orientierungshilfe über relevante Evakuierungswege im Brandfall und sind elementarer Teil des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes. Zeitgleich können sich Personen eigenständig über alternative Flucht- und Rettungswege informieren, falls eigentliche Fluchtwege im Brandfall versperrt sein sollten.

Sämtliche Gestaltungsvorgaben wurden bereits im Dezember 2010 durch die DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ in Deutschland festgesetzt. Damit löste das internationale Regelwerk die DIN 4844-3 ab.

Die auf Flucht- und Rettungsplänen verwendeten Zeichen und Symbole unterliegen der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, in welcher seit 2013 die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen nach DIN EN ISO 7010:2012-10 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen“ festgehalten sind. Die ASR 1.3 als Teil des deutschen Arbeitsschutzrechts ist seit März 2013 für alle deutschen Arbeitsstätten verbindlich.

Anforderungen

Grundsätzlich beziehen sich die Anforderungskriterien an DIN-konforme Flucht- und Rettungspläne auf vier wesentliche Aspekte:

  • Übersichtlichkeit
  • Farbgestaltung
  • Lagerichtigkeit bezogen auf einen individuellen Standort
  • Korrekte Darstellung und Bezeichnung von Rettungs- und Brandschutzzeichen

Grundriss-Zeichnungen von Flucht- und Rettungsplänen werden vorerst in Schwarz umgesetzt. Bei vergleichsweise größeren Gebäudekomplexen, bei denen eine einzige Zeichnung dem Grundsatz der Übersichtlichkeit widerspräche, ist die Grundrissaufteilung in mehrere Abschnitte gestattet, beispielsweise in Gebäudeteile oder Brandabschnitte. Gesetz den Fall ist jedem einzelnen Flucht- und Rettungsplan ein Übersichtsplan beizufügen, aus welchem die Lage des jeweiligen Gebäudeteils, in welchem sich der derzeitige Betrachter aktuell befindet, eindeutig hervorgeht.

Ein Übersichtsplan muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Kennzeichnung der bzw. aller Sammelstellen
  • Gesamtplan des Gebäudes inkl. Detailplan für den jeweiligen Einzelabschnitt
  • Skizzenhafte Darstellung umliegender Infrastrukturen (Straße, Gebäude usw.)
  • Darstellungsgröße darf maximal zehn Prozent des zugeordneten Flucht- und Rettungsplans betragen
Farbvorgaben

Zur Gewährleistung von Übersichtlichkeit und Einfachheit sind Flucht- und Rettungsplänen bzw. ihren Einzelelementen eindeutige Farben bzw. Farbschemata zugeteilt:

  • Der Standort des jeweiligen Betrachters ist laut DIN ISO 3864-1 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Sicherheitsmarkierungen“ in der Sicherheitsfarbe Blau einzutragen
  • Fluchtwegen sind gemäß DIN ISO 3864-1 in der Sicherheitsfarbe Grün zu kennzeichnen und müssen jeweils vom Standort des Betrachters aus eingetragen werden; zudem sind Fluchtwege mit Richtungspfeilen des Typs D nach DIN ISO 3864-3 „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 3:Gestaltungsgrundlagen für graphische Symbole und Anwendung in Sicherheitszeichen“ zu versehen
  • Auch für sämtliche Sicherheitszeichen, also Rettungs- und Brandschutzzeichen, ist den Vorgaben für Sicherheitsfarben nach DIN ISO 3864-1 zu folgen
Format und Maßstab

Für Größen bzw. Formate und Maßstäbe von Flucht- und Rettungsplänen ist den Vorgaben in DIN EN ISO 216 Folge zu leisten. Für alle Flucht- und Rettungspläne gilt ein Mindestmaß von 297 x 420 Millimeter, welches dem Format DIN A3 entspricht. Sofern Flucht- und Rettungspläne innerhalb von Einzelräumen angebracht werden, ist ein Mindestmaß von 210 x 297 Millimeter gestattet, welches sich mit den Abmessungen des Formats DIN A4 deckt. Für alle Formatvorgaben ist eine Norm-Toleranz von fünf Prozent gestattet.

Insgesamt steht die Mindestgröße eines Flucht- und Rettungsplans immer in Relation zu drei Aspekten:

  • der Größe der Bauanlage
  • dem beabsichtigten Anbringungsplatz
  • den notwendigen oder gewünschten Details des Plans

Dabei sind folgende Maßstäbe Gebäude und Räume vorgegeben:

  • 1:250 für große bauliche Anlagen
  • 1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen
  • 1:350 für Einzelraum-Pläne
Schrift, Sicherheitszeichen, Linien

Für Schriften auf Flucht- und Rettungsplänen gilt eine Mindestgröße von zwei Millimetern. Schriftgrößen folgen dem Grundsatz der optimalen Lesbarkeit in Abhängigkeit des festgeschriebenen Erkennungsreichweite. Erlaubte Schriftarten sind in der DIN 1451-3 zu finden. Für Sicherheitszeichen ist eine verhältnisbewahrende Mindesthöhe von sieben Millimetern vorgesehen.

Begrenzungen der baulichen Anlage müssen auf Flucht- und Rettungsplänen eine minimale Linienbreite von 1,6 Millimeter vorweisen können. Für innere bauliche Trennwände gilt eine Mindestbreite von 0,6 Millimeter, bauliche Einzelelemente wie Fenster oder Einrichtungsobjekte sind mit einer Linienstärke von mindestens 0,15 Millimeter darzustellen.

Darstellung, Erkennbarkeit, Merkbarkeit

In der DIN ISO 3864-1 ist vorgegeben, dass Flucht- und Rettungspläne entweder einen weißen oder nachleuchtenden Hintergrund besitzen müssen. Auf diese Weise soll die Erkennbarkeit eines Flucht- und Rettungsplans auch bei nicht vorhandener oder intakter Allgemeinbeleuchtung bzw. Nutzung der Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet werden. Im letzteren Fall ist für Flucht- und Rettungspläne ein nachleuchtendes Material von mindestens fünf Lux vorgesehen. Sie müssen in jedem Fall der Klasse C nach DIN ISO 17398 entsprechen.

Um sicherzustellen, dass sich Betrachter auch im Ernstfall orientieren etwaige Fluchtwege einprägen können, gelten auch für Beschriftungen und Hinweise Normvorgaben. Unter anderem sind folgende Elemente des Plans mit einer konkreten Bezeichnung zu versehen:

  • Gebäude
  • Räume / Treppenräume
  • Etagen
  • Nordrichtung
  • Straßen und Verkehrsflächen
Grundriss

Wie bereits erwähnt müssen sämtliche Elemente von Einrichtungen bis zu Abgrenzungen auf dem Grundriss der baulichen Anlage in Signalschwarz dargestellt sein. Ganz allgemein gilt: Nur die essentiellsten baulichen Elemente sind im Grundriss aufzuführen, dazu zählen beispielsweise:

  • Türen, Tore (falls als Fluchtweg genutzt) und Durchgänge
  • Fenster
  • Treppen bzw. Treppenhäuser
  • Sämtliche ins Freie oder gesicherte Nachbargebäude führende Ausgänge
Sicherheitstechnische Einrichtungen

Auf Flucht- und Rettungsplänen dürfen ausschließlich Inhalte dargestellt werden, die nach DIN-Vorgaben als sicherheitstechnische Einrichtung der baulichen Anlage bzw. des Plans selbst definiert sind. Zu diesen zählen unter anderem:

  • Feuerlöscher und Wandhydranten
  • Erste-Hilfe-Objekte und -Einrichtungen
  • Notruftelefone
  • Sammelstellen
  • Fluchtrichtungsangaben und Rettungswege
  • Ausgänge und Notausgänge
  • Einrichtungen zur Brandbekämpfung

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne sind eine Sonderform von Rettungsplänen mit speziellen Informationsinhalten zur
Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten.

Was ist ein Feuerwehrplan?

Bei einem Feuerwehrplan handelt es sich um einen maßstabsgetreuen Grundriss eines Gebäudes oder Geschosses. Der Feuerwehrplan kennzeichnet die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege der entsprechenden baulichen Einrichtung und dient sowohl der Einsatzvorbereitung als auch der schnellen Orientierung in einer Notsituation. Ein Feuerwehrplan enthält nicht nur alle Informationen zum Bauwerk, sondern umfasst auch Details zum Gelände und Objekt. Die Ausführungen eines Feuerwehrplans sind grundsätzlich  von unterschiedlichen Gegebenheiten abhängig. Dazu gehören etwa Lage, Art und Nutzung der jeweiligen Anlage.

Feuerwehrpläne bestehen aus mehreren Teilen. Im Normalfall bilden Objektplan (Geschossplan) und Übersichtlageplan das Fundament. Letzterer beinhaltet einen Grundrissplan des gesamten Gebäudekomplexes mit allen relevanten Informationen:

  • Bezeichnung und Geschossangaben der einzelnen Gebäude
  • Zugänge und Zufahrten
  • Brandabschnitte
  • Flächen für Feuerwehr
  • Darstellung der Umgebung (Nachbargebäude, Straßen, Nutzung, Löschwasserversorgung auf dem Grundstück sowie der unmittelbaren Umgebung)

Der Objektplan zeigt die Beschaffenheit des Gebäudes auf über:

  • Treppenhäuser
  • Feuerwehraufzüge
  • Brandabschnitte und Brandwände
  • Gefahrenbereiche
  • RWA-Bedienstellen
  • Hydranten- und Steigleitungen
  • Brandmeldeanlagen
  • Sprinkleranlagen

Zusätzlich zum Übersichtslage- und Objektplan ist ein Verzeichnis mit Legende vonnöten, das den kompletten Gebäudekomplex mitsamt Nutzungshinweisen aufführt. Gleichzeitig verweist das Verzeichnis auf den dazugehörigen Objektplan und enthält Darstellungen sowie Erläuterungen für die verwendeten Grafiksymbole.

Komplettiert wird ein Feuerwehrplan von einem Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformationen. Hier sind nicht nur die gelagerten und verwendeten Gefahrenstoffe aufgelistet, sondern auch potenzielle Schutzmaßnahmen, zu verwendende Löschmittel und allgemeine Informationen nach Angabe der Brandschutzdienststelle.

Anforderungen

Feuerwehrpläne unterliegen der gesetzlich festgelegten DIN 14095. Diese Regelung dient der Vereinheitlichung und soll gewährleisten, dass die einzelnen Feuerwehrpläne ihre Gültigkeit behalten. Mit dieser genormten Gestaltung gehen spezielle Anforderungen einher, die Feuerwehrpläne erfüllen müssen:

  • Ein Feuerwehrplan muss in DIN A3 Querformat oder DIN A4 Hochformat angefertigt sein.
  • Er muss auf weißem Hintergrund gestaltet sein.
  • Die Beschaffenheit eines Feuerwehrplans muss so konzipiert sein, dass Umwelteinflüsse und andere verschleißende Einwirkungen keine Schäden bewirken.
  • Der Maßstab steht immer im Verhältnis zum Format, der Plan muss dabei das gesamte Blatt einnehmen.
  • Der angewandte Maßstab muss stets auf dem Feuerwehrplan angegeben sein.
  • Geschosspläne sind im gleichen Maßstab zu gestalten.
  • Feuerwehrpläne, die voll umfassend sind, müssen im gleichen Format auf mehreren Blättern ausgeweitet werden.
  • Unter Umständen ist ein ergänzender Übersichtsplan vonnöten.
  • Teilpläne sind mit einem Richtungspfeil (Norden) zu versehen.
  • Die DIN-Normen gelten sowohl für Farben als auch Symbole und müssen entsprechend eingehalten werden.
  • Text- und Schriftfelder dürfen ohne Ausnahme nur oben und unten rechts vorkommen.
  • Hinweise und Erklärungen müssen all umfänglich in der Legende vorzufinden sein.
  • Hauptzufahrt sollte (falls möglich) im Plan integriert sein.
  • Kopien des Feuerwehrplans dürfen nicht vom Original abweichen.
  • Für die Gültigkeit müssen Pläne von der hiesigen Einsatzzentrale freigegeben werden.
Ist ein Feuerwehrplan verpflichtend?

Eine generelle Verpflichtung gibt es in puncto Feuerwehrplan nicht. Dafür existieren zu viele Variablen und flexible Kriterien, die vor allem auf dem Bauordnungsrecht der jeweiligen Bundesländer basieren. Allerdings gibt es klar spezifizierte Einrichtungen, die bei den  folgenden Mustervorschriften zwingend einen Feuerwehrplan benötigen:

  • Industriebauten mit einer Gesamtgrundfläche aller Brandabschnitte von über 2.000 Quadratmetern
  • Beherbergungsstätten mit über 60 Gastbetten
  • Hochhäuser
  • Schulen
  • Verkaufsstätten mit über 2.000 Quadratmetern Verkaufsraumfläche
  • Versammlungsstätten mit über 200 Personen in den Versammlungsräumlichkeiten
  • Kunststofflager mit über 200 Kubikmetern Sekundärstoffen (gebrauchte Kunststoffe)
  • Lager für Wasser gefährdende Stoffe
  • Krankenhäuser

Bei bestimmten baulichen Anlagen sind zudem einige Besonderheiten zu beachten, die sich auf das technische Regelwerk für Feuerwehrpläne beziehen. Das gilt z.B. bei der Lagerung von Gefahrenstoffen in ortsveränderlichen Behältern, aber auch Gefahrstoff-Tanklager (Explosions- oder Brandgefahr) mit einem Mindestvolumen von 2.500 Litern sind davon betroffen. In manchen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass Sachversicherer aus privatrechtlichen Gegebenheiten einen Feuerwehrplan oder spezifizierten Sonderplan einfordern.

Wer darf einen Feuerwehrplan erstellen?

Feuerwehrpläne fallen zuallererst in den Verantwortungsbereich des Bauherrn, des Eigentümers der baulichen Anlage oder des Genehmigungsinhabers. Prinzipiell entscheidet an dieser Stelle die oberste Autoritätsinstanz, die für das jeweilige Gebäudekomplex samt  Anlage eintritt. Allerdings kann die Erstellung eines Feuerwehrplans anderen Verantwortungsträgern überantwortet werden – z.B. Betreibern oder Mietern. Hier gilt jedoch die gesetzliche Regelung, dass solch eine Übertragung mit einem schriftlichen Nachweis bestätigt  werden muss.

Die eigentliche Erstellung des Feuerwehrplans fällt in den Zuständigkeitsbereich der hiesigen Brandschutzdienstelle, die die örtlichen Gegebenheiten im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens überprüft und im Anschluss einen entsprechenden Feuerwehrplan erstellt.  Dieser muss zudem den örtlichen Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden.

Wie wird ein Feuerwehrplan erstellt?

Ein Feuerwehrplan beruht auf punktgenauen Angaben einer baulichen Anlage. Für die Bereitstellung aller notwendigen Informationen ist daher eine eingehende Objektbesichtigung ein Muss. Sowohl der Gebäudekomplex an sich als auch die unmittelbare Umgebung werden dabei genauestens analysiert. Darüber hinaus ist eine detaillierte Absprache mit dem Bauherrn oder Betreiber eine wichtige Voraussetzung.

Gültigkeit & Aktualität

Die rechtliche Grundlage verlangt, dass Feuerwehrpläne in einem Rhythmus von zwei Jahren überprüft werden müssen. Je nach Szenario und baulicher Anlage ist im Zuge dessen eine Erneuerung notwendig. Die Überprüfung soll die Aktualität gewährleisten und die Feuerwehr im Einsatz mit allen wichtigen Informationen versorgen.

Gefährdungsgrad im Brandschutz

Ein Feuerwehrplan unterscheidet zwischen unterschiedlichen Gefährdungsgraden und gibt der Feuerwehr in einer Notsituation Leitlinien vor, wie sich diese korrekt zu verhalten hat. Für die Einschätzung der jeweiligen Gefährdungsgrade im Brandschutz müssen drei Kriterien begutachtet werden.

  1. Es muss untersucht werden, ob Stoffe mit Brandgefahren in der baulichen Anlage vorhanden
    sind. Für die Analyse wird die Entflammbarkeit und Zündbereitschaft des jeweiligen Stoffes
    genauer beäugt. Dabei wird zwischen geringer und hoher Zündbereitschaft unterschieden.
  2. Ein weiteres Kriterium bezieht sich auf die örtliche und betriebliche Beschaffenheit. Sind die
    vorhandenen Verhältnisse für eine potenzielle Brandentstehung ungünstig oder günstig?
  3. Für Gegenmaßnahmen im Brandfall spielt die Brandausbreitung eine wichtige Rolle.
    Besonders in der Anfangsphase ist Eindämmung essenziell. Daher muss bei der
    Gefährdungsanalyse überprüft werden, ob die Ausbreitung groß (innerhalb einer Minute)
    oder gering (größer als drei Minuten) ausfällt.
Unterschied zum Feuerwehr-Einsatzplan

Ein Feuerwehrplan zeigt die örtlichen Gegebenheiten einer baulichen Anlage im Detail auf, enthält jedoch keinerlei Angaben für strategische Gegenmaßnahmen oder für ein taktisches Vorgehen im Brandfall. Aus diesem Grund darf ein Feuerwehrplan nicht mit einem Feuerwehr-Einsatzplan verwechselt werden, der Festlegungen und Informationen für den eigentlichen Feuerwehreinsatz vorweist. Nichtsdestotrotz bilden Feuerwehrpläne das Fundament für die Ausarbeitung einer Brandfall-Strategie.

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten sind eine Sonderform von Feuerwehrplänen, die der Feuerwehr bei Alarmierung in meist öffentlichen Gebäuden oder größeren Unternehmen den Weg zum Brandmelder zeigen.

Was ist eine Feuerwehrlaufkarte?

Feuerwehrlaufkarten dienen Einsatzkräften der Feuerwehr, sich einen schnellen und detaillierten Überblick über bauliche Anlagen und zugehörige Einrichtungen im Brandfall zu verschaffen. Vornehmlich geht es dabei um die Lokalisierung von Brandmeldeanlagen (BMA) in baulichen Anlagen oder anderweitigen Objekten. Die Feuerwehr erhält durch die Laufkarten ein Hilfsmittel zur Orientierung für das Auffinden des ausgelösten Brandmelders, so dass Notsituationen rasch unter Kontrolle gebracht werden können.

Die Feuerwehrlaufkarten sind derart konzipiert, dass sie den kürzesten Weg von der Erstinformationsstelle bzw. der Brandmeldezentrale (BMZ) zum ausgelösten Brandmelder aufzeigen. Um auch in der Praxis als Unterstützung für die Einsatzkräfte fungieren zu können, werden Feuerwehrlaufkarten nach Vorgaben der örtlichen Feuerwehr jeweils objektspezifisch angefertigt. In der Praxis kommt bei der Nutzung von Laufkarten der taktische Grundsatz zum Einsatz, dass die vorgehende Feuerwehr stets den Anweisungen auf der entsprechenden Feuerwehrlaufkarte Folge leisten soll.

Anforderungen

Feuerwehrlaufkarten für Brandmeldeanlagen unterliegen speziellen Anforderungen, die unter der DIN 14675 gelistet sind. Die einheitlichen Ausführungen sollen gewährleisten, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr die Brandmeldung ohne großen Aufwand lokalisieren können. Dafür müssen Feuerwehrlaufkarten stets griffbereit bei der Brandmeldezentrale in einem Depot hinterlegt sein. Welche genauen Informationen eine Feuerwehrlaufkarte beinhalten muss, zeigt die folgende Auflistung:

  • Meldergruppe
  • Meldernummer, Melderart & Melderanzahl
  • Gebäude, Geschoss & Raum
  • Standort Brandmeldezentrale (BMZ)
  • Standort Übertragungseinrichtung (ÜE)
  • Standort Feuerwehranzeigetableau (FAT)
  • Standort Feuerwehrbedienfeld (FBF)
  • Laufweg vom Standort zum von Meldern der Meldergruppe überwachten Bereich
  • Im Laufweg liegende Treppen & Türen
  • Raumkennzeichnung & Raumnutzung
  • Besondere Gefährdungen (z.B. Ex-Bereich)
  • Legende der verwendeten Grafiksymbole
  • Objektname oder Ort (z.B. Straßenbezeichnung)
  • Datum der letzten Aktualisierung

Für jede einzelne Meldergruppe der Brandmeldeanlage (BMA) wird eine separate Feuerwehrlaufkarte erstellt. Dabei muss die Vorderseite in einem größeren Maßstab den Grundriss des jeweiligen Gebäudes sowie den Weg von der Erstinformationsstelle bis in den Brandbereich aufzeigen.

Die Rückseite dagegen wird in einem kleineren Maßstab dargestellt und beinhaltet den überwachten Bereich sowie die Lage der Brandmelder. Je nach Situation und Bedarf können Feuerwehrlaufkarten weitere Informationen für die Einsatzkräfte bereithalten. Beispiele für zusätzliche Details sind:

  • Zwischendeckenmelder
  • Melder im Doppelboden
  • Melder hinter Revisionsluke
  • Explosionsgefährdeter Bereich
  • Zugang mit Schlüsselnummer
Wer braucht eine Feuerwehrlaufkarte?

Sobald eine Brandmeldeanlage zu einer Leitstelle aufgeschaltet wird, müssen Feuerwehrlaufkarten bzw. Meldergruppen- oder Linienpläne laut Gesetzeslage im jeweiligen baulichen Komplex bereitgehalten werden. In der Praxis wird bereits bei der Abnahme der Brandmeldeanlage geprüft, ob korrekte Feuerwehrlaufkarten vorhanden sind. Dieser Prüfprozess wird durch die ortsansässige und zuständige Behörde durchgeführt.

Wer darf eine Feuerwehrlaufkarte erstellen?

Unternehmen, die über eine DIN-14675-Zertifizierung verfügen, ist es rechtlich gestattet, eine objektspezifische Feuerwehrlaufkarte zu erstellen. Allerdings muss der Erstellungsprozess in Absprache mit der hiesigen Feuerwehr umgesetzt werden, da nur auf diese Art und Weise Aktualität und Gültigkeit einer Feuerwehrlaufkarte gewährleistet werden können. Auch die zuständige Brandschutzdienststelle bzw. der ortsansässige Sachbearbeiter der Feuerwehr müssen bei der Gestaltung hinzugezogen werden.

Lagerort

Feuerwehrlaufkarten sind meist bei der Erstinformationsstelle am Hauptzugang der Feuerwehr aufzufinden. In öffentlichen Gebäuden findet man die Laufkarten dagegen in den auffällig roten Kästen, die auch Feuerwehr-Informations- und Bediensysteme (FIBS) genannt werden. Das FIBS beinhaltet gleichzeigt das Feuerwehrlaufkartendepot für alle verfügbaren Feuerwehrlaufkarten.

Normen

Feuerwehrlaufkarten verfolgen das Ziel, den Einsatzkräften eine schnelle Lokalisierung des Brandortes bzw. der Brandmeldung zu ermöglichen. Dafür müssen die Laufkarten übersichtlich und gut lesbar sein. Aus diesem Grund darf bei der Gestaltung auf vereinfachte Darstellungen zurückgegriffen werden, wie etwa Wände mit Türöffnungen. In der Regel haben Feuerwehrlaufkarten das Format DIN A4. Je nach Situation kommt in Abstimmung mit der hiesigen Feuerwehr auch das Format DIN A3 zum Einsatz.

Brandschutzordnungen

Die Brandschutzordnung enthält zusammenfassend Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.

Was ist eine Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung beinhaltet sowohl Verhaltensregeln für in Gebäude befindliche Personen als auch Maßnahmen für die Prävention von Bränden jeglicher Art. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und somit an unterschiedliche Bedingungen geknüpft, die sich allerdings je nach baulichem Komplex voneinander differenzieren. Die spezifischen Aspekte orientieren sich dabei stets an den Eigenschaften und Gegebenheiten des entsprechenden Gebäudes. Dadurch gibt es keine genormte Brandschutzordnung, die für jede Art von baulicher Anlage gültig ist.

Neben den individuellen Aufbau unterliegt eine Brandschutzordnung unter gewissen Umständen besonderen Auflagen, die auf dem Baugenehmigungsverfahren basieren. Gleichwohl keine allgemeingültige Brandschutzordnung existiert, gilt ein Grundsatz für alle Arte von Brandschutzordnungen: Aktualität.

Der rechtliche Rahmen sieht vor, dass z.B. im Fall von Umbauten, Sanierungen oder Nutzungsänderungen die jeweilige Brandschutzordnung entsprechend angepasst wird. Als Prüforgan fungiert hier eine fachkundige Instanz, die alle zwei Jahre eine Prüfung vornimmt.

Der Aufbau einer Brandschutzordnung setzt sich aus drei unterschiedlichen Teilen zusammen: A, B und C. Die Aufteilung spricht verschiedene Personengruppen im entsprechenden Gebäudekomplex an und hält unterschiedliche Informationen parat.

Personengruppen

Die einzelnen Teile einer Brandschutzordnung sind klar voneinander abgegrenzt und richten sich an drei verschiedene Zielgruppen:

  • Teil A: Dieser Part der Brandschutzordnung zielt auf die Mitarbeiter und Besucher des jeweiligen Objekts ab. Er zeigt in einem Aushang auf, wie sich Personengruppen in einem Brandfall zu verhalten haben.
  • Teil B: Der zweite Teil spricht explizit die Mitarbeiter im Gebäude an und thematisiert Maßnahmen, um Brände bereits im Vorfeld zu verhindern. Für den Erfolg der Brandverhütung sorgen Hinweise, die sich auch auf das Verhalten während eines Brands beziehen.
  • Teil C: Der letzte Part richtet sich an Mitarbeiter, die mit speziellen Brandschutzaufgaben beauftragt sind. Inhaltlich beherbergt Teil C einer Brandschutzordnung die Struktur der Brandschutzorganisation sowie Verhaltensanweisungen für Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte und den Brandschutzhelfer.
Anforderungen

Eine Brandschutzordnung mit all seinen auf Personengruppen zugeschnittenen Teilen ist zwar immer spezifisch auf Gebäude ausgelegt, ist jedoch stets nach DIN 14096 anzufertigen.

Brandschutzordnung Teil A

Teil A der Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus einem Aushang mit punktuellen und schlagwortartigen Anweisungen, die mit ergänzenden grafischen Sicherheitszeichen versehen sind. Im Fokus stehen dabei die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Der Aushang ist an alle Menschen im entsprechenden Gebäude adressiert – Mitarbeiter, ggf. Bewohner und auch Besucher. Teil A muss als Aushang an einer prägnanten und gut sichtbaren Stelle im baulichen Objekt angebracht sein. Inhaltlich findet man hier die wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher und grafischer Form wieder. Die Beschaffenheit muss derart ausfallen, dass in einem Brandfall alle relevanten Informationen schnell und leicht verständlich aufgenommen werden können. In der Regel sind folgende Hinweise auf einem solchen Aushang vorzufinden:

  • Ruhe bewahren
  • Brand per Notruf 112 melden
  • In Sicherheit bringen (Fluchtwege und Hinweise zur Selbstrettung)
  • Löschversuch unternehmen (Aushang kennzeichnet via Symbole Feuerlöscher und
    Wandhydranten)
Brandschutzordnung Teil B

Brandschutzordnung Teil B adressiert generell alle Personengruppen, die sich häufig und vor allem regelmäßig im entsprechenden Objekt aufhalten. In der Praxis sind das meistens die Mitarbeiter des jeweiligen Betriebs.

Teil B zeigt wichtige Informationen auf, die sich etwa auf die Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, das Verhalten im Brandfall sowie die Alarmierung beziehen. Je nach Größe des Gebäudekomplexes kann der Umfang der Brandschutzordnung Teil B noch weitere Regularien beinhalten.

In den meisten Fällen weist Teil B eine gängige Gliederung auf, die wie folgt aussieht:

  • Brandverhütung
  • Brandmeldung
  • Alarmsignale & Anweisungen
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Sicherheitshinweise
  • Hinweise zur Löschung
  • Spezifizierte Verhaltensregeln

Da sich Teil B einer Brandschutzordnung an Mitarbeiter richtet, sollte im Vorfeld eine Instruktion vorgenommen werden. Diese basiert auf einer schriftlichen Form von Teil B und auf regelmäßigen Unterweisungen. In den meisten Fällen reicht ein jährlicher Rhythmus, um alle wichtigen Informationen zu aktualisieren.

In einigen Szenarien muss solch eine Instruktion besonders eindringlich vonstattengehen. Diese Handhabung ist dann erforderlich, wenn z.B. brennbare Flüssigkeiten oder leicht entzündliche Stoffe im entsprechenden Gebäude gelagert sind. Hier muss Teil B der Brandschutzordnung auf spezielle Formen der Alarmierung hinweisen.

Brandschutzordnung Teil C

Da Teil C für Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben bestimmt ist, kommt hier viel Verantwortung ins Spiel. Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte sowie Brandschutzhelfer des Betriebs enthalten in Teil C der Brandschutzordnung Informationen über die Durchführung präventiver Maßnahmen, die sich auf brandschutztechnische Aspekte beziehen. Dazu gehören:

  • Brandverhütung
  • Meldung & Alarmierung
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt & Sachwerte
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge
Wer ist für die Brandschutzordnung verantwortlich?

Arbeitgeber, die in einer Arbeitsstätte (Gebäude o.Ä.) Mitarbeiter beschäftigen, sind arbeitsschutzrechtlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit der eigenen Arbeitnehmer zu sorgen. Dazu gehört neben Erster Hilfe und einer Evakuierung in Notsituationen der Brandschutz. An dieser Stelle kommt das Bauordnungsrecht zum Tragen, das den Arbeitgeber zu der Umsetzung sicherheitsgewährleistender Maßnahmen verpflichtet. Dazu gehört unter anderem die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Brandschutz- und Feuerlöscheinrichtungen und die Organisation des Brandschutzes im Betrieb.

Kundensupport

In vier Schritten zu ihrem individuellen Flucht- und Rettungsplan

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Nutzen Sie dafür bestenfalls unser Angebots- und Kontaktformular. Alternativ können Sie uns telefonisch unter 0451 49 33 45 oder per E-Mail an info@wir-planen.com erreichen.

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Um Ihnen ein Angebot für Ihren individuellen Flucht- und Rettungsplan unterbreiten zu können, müssen wir von Ihnen die zentralen Auftragsdetails (Raum- und Lageplan sowie Anzahl der Flucht- und Rettungspläne) erhalten, die Sie uns über das Auftragsformular, telefonisch oder per E-Mail mitteilen können.

Auftrag vergeben

Auf Grundlage der individuellen Auftragsdetails erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses & unverbindliches Angebot für Ihre Flucht- und Rettungspläne.

Zusendung Ihrer Pläne

Nach Fertigstellung Ihrer Flucht- und Rettungspläne senden wir Ihnen diese per versicherter Paketpost an Ihre gewünschte Adresse zu.

Häufige Fragen und Antworten zu unseren Flucht- und Rettungsplänen

Wer darf Flucht- und Rettungspläne erstellen?

Laut § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV sind Arbeitgeber verpflichtet, bauliche Anlagen bzw. Arbeitsräume entsprechend den gesetzlichen Vorschriften mit Flucht- und Rettungsplänen auszustatten. Flucht- und Rettungspläne dürfen von geschulten und zertifizierten Personen erstellt werden, denen die Vorgaben aus DIN ISO 23601 und ASR A1.3 und A2.3 bekannt sind.

Kann ich Flucht- und Rettungspläne online erstellen?

Es existieren viele Anbieter, die Software bereitstellen, mit welcher Flucht- und Rettungspläne eigenständig erstellt werden können. In der Regel gibt es allerdings keine Gewährleistung, dass die fertigen und automatisiert erstellten Pläne allen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Jeder Flucht- und Rettungsplan ist individuell mit den infrastrukturellen Voraussetzungen individueller Bauanlagen abzustimmen. Dabei kann Ihnen nur ein Fachmann helfen. Bei uns können Sie online die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplan durch einen Brandschutzberater in Auftrag geben.

Was kostet ein Flucht- und Rettungsplan?

Wir bieten Ihnen die Erstellung eines individuellen Flucht- und Rettungsplans ab einem Preis von EUR 149* an. Im Endeffekt hängt es von der Stückzahl, dem Fertigungsmaterial und Ihren Sonderwünschen, beispielsweise bei der Darstellung optionaler Sicherheitszeichen, ab, welchen Endpreis Sie zahlen müssen.

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Sollten Fragen offen bleiben, können Sie uns über unser Angebots- und Kontaktformular, unter 0451 49 33 45 oder per E-Mail an info@wir-planen.comerreichen.

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