Brandschutzordnung Teil B adressiert generell alle Personengruppen, die sich häufig und vor allem regelmäßig im entsprechenden Objekt aufhalten. In der Praxis sind das meistens die Mitarbeiter des jeweiligen Betriebs.
Teil B zeigt wichtige Informationen auf, die sich etwa auf die Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, das Verhalten im Brandfall sowie die Alarmierung beziehen. Je nach Größe des Gebäudekomplexes kann der Umfang der Brandschutzordnung Teil B noch weitere Regularien beinhalten.
In den meisten Fällen weist Teil B eine gängige Gliederung auf, die wie folgt aussieht:
- Brandverhütung
- Brandmeldung
- Alarmsignale & Anweisungen
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Sicherheitshinweise
- Hinweise zur Löschung
- Spezifizierte Verhaltensregeln
Da sich Teil B einer Brandschutzordnung an Mitarbeiter richtet, sollte im Vorfeld eine Instruktion vorgenommen werden. Diese basiert auf einer schriftlichen Form von Teil B und auf regelmäßigen Unterweisungen. In den meisten Fällen reicht ein jährlicher Rhythmus, um alle wichtigen Informationen zu aktualisieren.
In einigen Szenarien muss solch eine Instruktion besonders eindringlich vonstattengehen. Diese Handhabung ist dann erforderlich, wenn z.B. brennbare Flüssigkeiten oder leicht entzündliche Stoffe im entsprechenden Gebäude gelagert sind. Hier muss Teil B der Brandschutzordnung auf spezielle Formen der Alarmierung hinweisen.